Was hinter dem Werbeversprechen steckt
Kredite, die ohne klassischen Einkommensnachweis wie Gehaltsabrechnungen beworben werden, verlangen in der Praxis fast immer andere Nachweise der Zahlungsfähigkeit, etwa Kontoauszüge, eine Selbstauskunft oder eine Bürgschaft. Vollständig ohne jeden Nachweis vergibt kein seriöser Anbieter Kredite, da das gesetzlich vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505b BGB eine Bonitätsbewertung verlangt.
Der Begriff zielt vor allem auf Selbstständige, Berufseinsteiger oder Menschen mit unregelmäßigem Einkommen, für die die klassischen drei Gehaltsabrechnungen nicht passen.