Rechtliche Besonderheiten bei der Bootsfinanzierung
Boote unterliegen keiner einheitlichen Zulassungspflicht wie Kraftfahrzeuge, deshalb funktioniert die klassische Sicherungsübereignung über eine Zulassungsbescheinigung hier nicht in gleicher Form. Bei größeren, im Schiffsregister eingetragenen Booten kann die Bank stattdessen eine Schiffshypothek eintragen lassen, die vergleichbar mit einer Grundschuld beim Immobilienkredit als dingliche Sicherheit dient. Kleinere Boote ohne Registereintrag werden häufig nur über eine vertragliche Sicherungsübereignung oder gar nicht besichert finanziert.
Diese uneinheitliche Rechtslage führt dazu, dass der Markt für Bootskredite kleiner und unübersichtlicher ist als bei Auto- oder Motorradfinanzierungen. Nicht jede Bank bietet spezialisierte Bootskredite an, oft übernehmen darauf spezialisierte Finanzierungspartner der großen Bootswerften und -händler diese Rolle, oder Kunden weichen auf einen freien, unbesicherten Ratenkredit aus, wenn die Kreditsumme überschaubar bleibt.
