Sparen & Zinsen

Festgeld vergleichen: garantierte Zinsen von 6 Monaten bis 10 Jahren

Festgeld sichert Ihnen den Zins­satz für die gesamte Laufzeit — unabhängig davon, wie sich der Markt entwickelt. Der Preis dafür: das Geld ist bis zum Laufzeit­ende gebunden. Ideal für planbare Sparziele und zur Absicherung gegen sinkende Zinsen.

  • Zins für gesamte Laufzeit garantiert
  • Bis 100.000 € gesetzlich geschützt
  • Laufzeiten von 6 Monaten bis 10 Jahren

Zahlen und Regeln, die hier gelten

Die folgenden Angaben stammen aus Gesetzestexten und offiziellen Quellen. Jede Zahl ist mit Quelle und Stand verlinkt, damit Sie sie selbst nachprüfen können.

Sparerpauschbetrag

1.000 € pro Person und Jahr

Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge — also Zinsen aus Tages- und Festgeld sowie Dividenden und Kursgewinne — steuerfrei, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen / § 20 Abs. 9 EStG · Stand: 01.01.2026

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer

Zinsen oberhalb des Sparerpauschbetrags werden pauschal mit 25 % besteuert. Mit Solidaritätszuschlag ergibt sich eine effektive Belastung von rund 26,375 %, mit Kirchensteuer entsprechend mehr.

Quelle: § 32d EStG · Stand: 01.01.2026

Gesetzliche Einlagensicherung in der EU

100.000 € je Kunde und Institut

Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten sind innerhalb der EU je Bank und Kunde bis 100.000 € gesetzlich geschützt. Viele deutsche Institute sichern darüber hinaus freiwillig über Einlagensicherungsfonds ab.

Quelle: Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) / EU-Richtlinie 2014/49/EU · Stand: 01.01.2026

Keine Finanzberatung: Sparkamel.de ist ein Informations- und Vergleichsportal. Wir sind keine Bank, keine Kreditvermittlerin und keine Anlage- oder Finanzberaterin. Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Laufzeit

Von 3 Monaten bis 10 Jahren. Kürzere Laufzeiten bieten Flexibilität, längere meist höhere Zinsen.

Fester vs. variabler Zins

Beim klassischen Festgeld ist der Zins über die ganze Laufzeit fix — kein Nachverhandeln, aber auch keine Zinssenkung.

Zinszahlung

Jährlich, am Laufzeit­ende oder zinseszins­wirksam thesauriert — für die Rendite macht der Unterschied bei langen Laufzeiten aus.

Vorzeitige Verfügbarkeit

In der Regel ausgeschlossen. Prüfen Sie vor Abschluss, ob eine Kündigung im Härtefall möglich ist.

Einlagensicherung

Bei EU-Banken bis 100.000 € gesetzlich geschützt. Bei Anbietern aus dem Ausland zählt die Sicherung des Herkunfts­landes.

Zinstreppe (Laddering)

Teilen Sie größere Beträge in mehrere Festgelder mit gestaffelten Laufzeiten — so wird regelmäßig Kapital frei.

Für wen passt Festgeld?

  • Sparer mit einem festen Ziel in 1 – 5 Jahren (Auto, Küche, Eigen­kapital).
  • Vorsichtige Anleger, die Kurs­risiken vermeiden und einen garantierten Zins möchten.
  • Erben oder Verkäufer einer Immobilie, die eine Summe planbar parken wollen.

Häufige Fragen zu Festgeld

Was ist der Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld?

Tagesgeld ist täglich verfügbar mit variablem Zins. Festgeld ist bis Laufzeit­ende gebunden, dafür ist der Zins garantiert.

Kann ich Festgeld vorzeitig auflösen?

In der Regel nicht. Eine vorzeitige Kündigung ist meist nur in Härtefällen und häufig mit Zins­verlust möglich. Konditionen unbedingt vorher lesen.

Welche Laufzeit ist sinnvoll?

Das hängt vom Zinsniveau und Ihrem Sparziel ab. Bei erwartet fallenden Zinsen lohnen längere Laufzeiten, bei steigenden Zinsen kürzere.

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Bei EU-Banken sind Einlagen bis 100.000 € pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Deutsche Banken haben oft zusätzlich einen freiwilligen Einlagen­sicherungs­fonds.

Was passiert am Laufzeitende?

Je nach Vertrag wird die Einlage zurück auf das Referenz­konto gebucht — oder automatisch zu den dann aktuellen Konditionen verlängert (Prolongation). Achten Sie auf Wider­spruchs­fristen.