Investieren & Vermögen
Wer Vermögen aufbauen will, kommt am Wertpapierdepot nicht vorbei. Ob ETF-Sparplan ab 25 € oder Einzelaktien — die Wahl des Brokers entscheidet über Ordergebühren, Sparplan-Kosten und die verfügbare Auswahl an Wertpapieren.
Die folgenden Angaben stammen aus Gesetzestexten und offiziellen Quellen. Jede Zahl ist mit Quelle und Stand verlinkt, damit Sie sie selbst nachprüfen können.
Sparerpauschbetrag
1.000 € pro Person und Jahr
Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge — also Zinsen aus Tages- und Festgeld sowie Dividenden und Kursgewinne — steuerfrei, wenn Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen / § 20 Abs. 9 EStG · Stand: 01.01.2026
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
Zinsen oberhalb des Sparerpauschbetrags werden pauschal mit 25 % besteuert. Mit Solidaritätszuschlag ergibt sich eine effektive Belastung von rund 26,375 %, mit Kirchensteuer entsprechend mehr.
Quelle: § 32d EStG · Stand: 01.01.2026
Keine Finanzberatung: Sparkamel.de ist ein Informations- und Vergleichsportal. Wir sind keine Bank, keine Kreditvermittlerin und keine Anlage- oder Finanzberaterin. Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Viele Online-Broker verzichten auf Depotgebühren; klassische Banken verlangen häufig 0,1 – 0,3 % pro Jahr auf den Depotwert.
Fixkosten pro Order oder prozentual vom Volumen. Bei häufigem Handel schnell der größte Kostenblock.
ETF-Sparpläne sind bei vielen Brokern kostenlos oder pauschal 0,99 € pro Ausführung.
Xetra ist Standard für Aktien und ETFs. Direkthandel (Tradegate, gettex, LS Exchange) ist oft günstiger — außerhalb der Xetra-Öffnungszeiten aber weniger liquide.
Deutsche Broker führen Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer automatisch ab. Bei ausländischen Brokern liegt der Aufwand in Ihrer Steuererklärung.
Wertpapiere gehören immer Ihnen, nicht der Bank — sie sind Sondervermögen. Die Insolvenz eines Brokers gefährdet Ihre Bestände nicht.
Bei den meisten Online-Brokern nichts. Klassische Banken verlangen häufig 0,1 – 0,3 % pro Jahr auf den Depotwert. Order- und Sparplankosten kommen unabhängig davon hinzu.
Für langfristigen Vermögensaufbau (10+ Jahre) gilt der ETF-Sparplan auf einen breit gestreuten Welt-Index als eine der einfachsten und günstigsten Strategien.
Wertpapiere sind Sondervermögen und gehören Ihnen, nicht dem Broker. Selbst bei Insolvenz des Anbieters werden sie an Sie herausgegeben oder auf einen anderen Broker übertragen.
Bei deutschen Brokern nicht: sie führen Abgeltungsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer automatisch ans Finanzamt ab. Bei ausländischen Anbietern deklarieren Sie die Erträge selbst.
Ja. Ein kostenloser Depotübertrag ist gesetzlich möglich; einige Broker zahlen dafür sogar eine Wechselprämie.
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