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Tagesgeld, Festgeld, Girokonto: wo das Geld wirklich hingehört

Girokonto, Tagesgeld und Festgeld sind keine konkurrierenden Produkte, sondern drei Töpfe mit drei Aufgaben. Wer sie verwechselt, zahlt entweder mit entgangenen Zinsen oder mit fehlender Verfügbarkeit — beides lässt sich mit einer klaren Aufteilung vermeiden.

Von Redaktion Sparkamel · Recherche: 16.09.2026

Drei Sparbehälter unterschiedlicher Größe nebeneinander auf einer hellen Fläche

Drei Töpfe, drei Aufgaben

Die Einordnung fällt leichter, wenn man nicht nach der Verzinsung fragt, sondern danach, wann das Geld gebraucht wird.

  • Girokonto — laufender Monat. Gehalt, Miete, Lastschriften, Karte. Es ist ein Zahlungsverkehrskonto und üblicherweise unverzinst. Guthaben, das hier über Monate liegen bleibt, arbeitet nicht.
  • Tagesgeld — Notgroschen und Zwischenparken. Täglich verfügbar, verzinst, ohne Kursrisiko. Der übliche Platz für die Rücklage von drei bis sechs Monatsausgaben und für Geld, das in absehbarer Zeit gebraucht wird.
  • Festgeld — fester Termin in der Zukunft. Zins und Laufzeit stehen bei Abschluss fest, dafür ist das Geld gebunden. Sinnvoll für Beträge mit bekanntem Verwendungsdatum.
GirokontoTagesgeldFestgeld
Verfügbarkeitsoforttäglicherst zum Laufzeitende
Verzinsungin der Regel keinevariabel, jederzeit änderbarfest für die Laufzeit
Kursrisikokeineskeineskeines
Typische AufgabeZahlungsverkehrNotgroschengeplante Ausgabe
Schematischer Überblick der Redaktion. Konditionen unterscheiden sich je nach Institut.

Variabler Zins heißt: er kann jederzeit fallen

Der Tagesgeldzins ist eine variable Größe. Die Bank kann ihn grundsätzlich jederzeit anpassen — nach oben wie nach unten. Deshalb sagt ein heute beworbener Satz nichts darüber aus, was in sechs Monaten gutgeschrieben wird. Besonders zu beachten sind befristete Neukundenzinsen: Nach der Aktionsphase fällt der Satz häufig auf das Standardniveau zurück.

Beim Festgeld ist es umgekehrt: Der Zins ist für die gesamte Laufzeit fixiert. Das schützt vor fallenden Zinsen und schließt zugleich von steigenden aus. Wer diese Entscheidung nicht auf einen Zeitpunkt setzen will, verteilt größere Beträge auf mehrere Laufzeiten, sodass regelmäßig ein Teil frei wird und neu angelegt werden kann.

Redaktionstipp: Automatisieren statt erinnern

Ein Dauerauftrag vom Giro- aufs Tagesgeldkonto am Tag nach dem Gehaltseingang baut die Rücklage auf, ohne dass eine monatliche Entscheidung nötig ist. Rückwege bleiben jederzeit offen — genau dafür ist Tagesgeld da.

Wie weit die Einlagensicherung reicht

Giro-, Tagesgeld- und Festgeldguthaben sind Einlagen und damit gesetzlich geschützt. Der Schutz gilt pro Person und pro Institut — nicht pro Konto.

Gesetzliche Einlagensicherung

100.000 € pro Person und Institut

Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet. Ein Gemeinschaftskonto zweier Personen ist entsprechend bis 200.000 Euro geschützt. Freiwillige Sicherungssysteme einzelner Bankengruppen können darüber hinausgehen, sind aber kein gesetzlicher Anspruch.

Quelle: Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

Wichtig ist außerdem die Frage, welcher Staat im Ernstfall haftet: Bei Angeboten ausländischer Banken greift die Einlagensicherung des Sitzlandes. Innerhalb der EU gilt überall dieselbe Mindesthöhe von 100.000 Euro, die Abwicklung liegt jedoch bei der dortigen Behörde.

Vor dem Abschluss zu klären

  • In welchem Land hat das Institut seinen Sitz und welches Sicherungssystem greift?
  • Liegt die Summe aller eigenen Guthaben bei dieser Bank unter 100.000 Euro?
  • Handelt es sich um eine echte Einlage oder um ein Wertpapierprodukt ohne Einlagenschutz?

Was das Finanzamt vom Zins bekommt

Zinsen sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Bis zum Sparerpauschbetrag bleiben sie jedoch unbelastet — vorausgesetzt, ein Freistellungsauftrag liegt bei der Bank vor.

Sparerpauschbetrag

1.000 € pro Person und Jahr

Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag von 2.000 Euro. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuer auch auf kleine Beträge automatisch ab.

Quelle: § 20 Abs. 9 EStG

Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

25 % zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer

Die Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie ab. Wer mehrere Banken nutzt, verteilt seinen Freistellungsauftrag entsprechend auf die Institute.

Quelle: § 32d EStG

  1. 1Erwartete Jahreszinsen je Bank grob schätzen.
  2. 2Freistellungsauftrag anteilig auf die Institute verteilen — insgesamt höchstens 1.000 Euro pro Person.
  3. 3Zum Jahresende prüfen, ob ein Betrag ungenutzt blieb, und die Aufteilung für das Folgejahr anpassen.
  4. 4Zu viel gezahlte Steuer lässt sich über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung zurückholen.

Eine Aufteilung, die in der Praxis trägt

Eine belastbare Reihenfolge ohne Produktempfehlung: Zuerst deckt das Girokonto den laufenden Monat samt eines kleinen Puffers ab. Dann entsteht auf dem Tagesgeldkonto der Notgroschen in Höhe von drei bis sechs Monatsausgaben — für kaputte Waschmaschinen, Zahnarztrechnungen und Einkommenslücken. Erst was darüber hinaus übrig bleibt und einen bekannten Verwendungszeitpunkt hat, gehört in Festgeld oder, bei langem Anlagehorizont und Bereitschaft zum Kursrisiko, in ein Depot.

Diese Reihenfolge ist deshalb robust, weil sie zuerst die Verfügbarkeit sichert und erst danach nach Ertrag fragt. Wer sie umdreht, muss im Notfall Festgeld kündigen oder den Dispo nutzen — und zahlt dafür mehr, als jeder Zinsvorteil einbringt.

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